Deutschland gilt in vielerlei Hinsicht als Vorreiter, wenn es um soziale Angelegenheiten, wie die Kinderbetreuung geht. Teilweise wird diese kostenlos angeboten und wird vom Staat oder manchmal auch vom Arbeitgeber bezuschusst.
Manchen Eltern ist dies jedoch nicht bewusst und so verzichten Mütter oder Väter darauf erneut berufstätig zu werden oder sie zahlen die kompletten Beträge.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema zusammen.
Kinderbetreuung in Deutschland
In der Bundesrepublik gibt es insgesamt vier verschiedene Tagesbetreuungsformen zur Auswahl: Tagesmütter, Kinderhorts, Kinderkrippen oder die traditionellen Kindergärten. 40% der unter 3-Jährigen sowie 93,6% der Kinder zwischen 3 und 5 Jahren besuchen diese, welche dabei ausgesucht wird, obliegt den Erziehungsberechtigten.
2014 beschloss die Bundesregierung, dass jedem Kind in Deutschland ein Platz in einem der zuvor erwähnten frühkindlichen Bildungseinrichtungen zustehen soll. Der sogenannte gesetzlich garantierte Krippenplatz wurde vielerorts stark kritisiert, denn die Umsetzung dieser Regelung war nicht so einfach, wie es erschien und somit haben es manche Familien als leeres Versprechen aufgenommen.
Tagesmutterentlohnung, Kitagebühren und Kindergartenpreise – Betreuungskosten berechnen
In Deutschland legen in der Regel die einzelnen Kommunen die Gebühren von den Betreuungsstätten fest und somit gibt es große regionale Unterschiede. Die Unterschiede der monatlichen Kinderbetreuungskosten betragen hierbei mehrere Hunderte Euro.
Die Städte berechnen die sogenannten Elternbeiträge unter Betrachtung von verschiedenen Aspekten. Hierbei wird nicht nur die familiäre Situation beleuchtet, sondern ebenfalls die angefragte Betreuung. In manchen Regionen wird das Brutto- oder Nettoeinkommen der Eltern überprüft, in anderen wird einfach nach Einkommensstufen gestaffelt. Ebenfalls von Relevanz ist das Alter, die Anzahl der Kinder sowie die Stundenanzahl der wöchentlichen Betreuung.
Wird die Unterbringung des Kindes außerhalb der üblichen Öffnungszeiten benötigt, können Betreuungszusatzgebühren anfallen. Häufig wird in diesem Falle ebenfalls mehr oder eine andere Art Verpflegung gebraucht, welche ebenfalls unter diesem Kostenpunkt zählen.
Es wird empfohlen sich direkt nach Bestätigung des Kitaplatzes an das zuständige Jugendamt zu wenden, und dabei bestenfalls auch schon den Nachweis des Familieneinkommens bereitzuhalten, um die Betreuungskosten genau berechnen zu lassen.
Eine Beispielrechnung von der Stadt Duisburg: Bei einem Verdienst von mehr als 90.000€ im Jahr, einem Kindesalter von 18 Monaten und einer Betreuungszeit von 9 Stunden täglich, lag der Elternbeitrag im Jahr 2019 bei ganzen 630€ pro Monat und führte somit zu der unerfreulichen „Ehrung“ zum teuersten Kitaplatz deutschlandweit.
Doch es geht auch anders, wie wir im nächsten Abschnitt aufzeigen.
Kostenlose Kinderbetreuung
Einige Bundesländer und Kommunen bieten heutzutage kostenfreie Kinderbetreuung an.
Berlin ist derzeit Spitzenreiter und Vorbild für diesen Trend, denn Alters- und Gehaltsunabhängig, stehen jeder Familie so viele Stunden Betreuung kostenlos zu, wie sie sie benötigen. Eltern mit Kindern, älter als 2 Jahre, wird in Rheinland-Pfalz ebenfalls dieses Privileg zuteil.
In Hamburg wird zumindest bis zu 5 Stunden Betreuung pro Tag, im KiGa, KiTa oder bei einer Tagesmutter, umsonst zur Verfügung gestellt.
Als Geringverdiener, mit einem Jahresgehalt von weniger als 30.000€, kann man auch in Städten wie Düsseldorf, Hannover, Münster, Kiel oder Erfurt eine Beitragsbefreiung für den Kindergarten oder andere Institutionen erhalten.
Kitagebühren nach Bundesland im Überblick
Wie Sie bei den Betreuungskosten sparen können
Da ein Umzug in eine der oben genannten Bundesländer und Städte nicht unbedingt für jeden eine Option ist, zeigen wir Ihnen hier 5 Maßnahmen auf, mit denen Sie die Ausgaben für Kindergarten und Co. senken können:
1. Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
In der Steuererklärung können Kitagebühren als Sonderausgaben, mit bis zu zwei Dritteln und bis zu einer Höhe von 4.000€ pro Kind im Jahr, geltend gemacht werden. Insbesondere für einkommensschwächere Familien lohnt es sich häufig einen Steuerexperten hinzuziehen, um zu überprüfen, ob sie diese Art Ermäßigung für sich nutzen können.
2. Betreuungsdauer des Kindes abwägen
Vielen Elternteilen fällt es oft im Allgemeinen schwer ihr Kind für so viele Stunden jemand „Fremden“ zu übergeben. Doch tatsächlich ist dies nicht der einzige Grund, warum es gut ist nach Möglichkeit Verwandte und Bekannte um Mithilfe zu bitten oder seine Schichten anzupassen und so die Dauer der Kinderbetreuung zu minimieren. Ein oder zwei Stunden können finanziell schon einen großen Unterschied ausmachen.
3. Arbeitgeberzuschüsse oder Unternehmens-Kitas nutzen
Die seit Jahren anhaltende „Work-Life-Balance“-Bewegung hat dazu geführt, dass sich viele Unternehmen darum bemühen, ihren Angestellten nicht nur eine angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz zu schaffen, sondern sie auch dabei unterstützen ihr Leben außerhalb des Jobs einfacher zu gestalten. Zu dieser Art Zusatzleistungen gehören bei manchen Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder subventionierte Unternehmens-Kitas. Weitere Informationen und Details erhalten Eltern üblicherweise bei der Personalabteilung oder in kleineren Unternehmen im direkten Gespräch mit dem nächsten Vorgesetzten.
4. Weitere Kosten zur Betreuung Ihres Kindes bei der Steuer geltend machen
Dass Kindergartengebühren, Kitakosten oder Tagesmutterrechnungen von der Steuer abgesetzt werden können, wurde im ersten Punkt schon erläutert. Zusätzlich ist es jedoch auch möglich sogenannte haushaltsnahe Dienste, Haushaltshilfen und andere Arten von Kinderbetreuung, sowie Pflege, bei der Steuererklärung anzugeben. Bis zu 20% und bis zu einer Gesamtsumme von 600€ pro Jahr können dafür abgeschrieben werden. Au-Pairs oder Babysitter auf Minijob-Basis können hierbei sogar als weitere Kosten gesehen werden und mit einem Prozentsatz von 10%, sowie einer Gesamtsumme von 510€ pro Jahr, geltend gemacht werden. Handelt es sich bei der Anstellung um eine andere Art und die Bezahlung übersteigt 490€ pro Monat, können sogar ganze 12% und bis zu 2.400€ pro Jahr als Ausgabe abgesetzt werden.
5. Übernahme von Teilbeträgen beantragen
Häufig steht insbesondere Familien mit geringem Einkommen mehr Zulagen und Unterstützung zu als ihnen bewusst ist. Es ist somit immer empfehlenswert sich an das zuständige Amt der Stadt zu wenden und sich vor Ort beraten zu lassen, sowie keine Scheu zu zeigen, um finanzielle Hilfe zu bitten.